Obligatorische Hundekurse Kanton Zürich
Ausbildungspflicht für die Haltung von grossen oder massigen Hunden (Rassentyp I), geboren nach dem 31. Dezember 2010, gemäss kantonaler Hundegesetzgebung
Mit solchen Hunden muss eine anerkannte praktische Hundeausbildung besucht werden (§ 7 Hundegesetz).
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Welpenkurse Rafzerfeld.